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   OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96   

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OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96 (https://dejure.org/1998,3036)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.1998 - 7 U 87/96 (https://dejure.org/1998,3036)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 7 U 87/96 (https://dejure.org/1998,3036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1404
  • MDR 1999, 230
  • VersR 1999, 632
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 144/96

    Verpflichtung des im elterlichen Haushalt lebenden Kindes zu Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Von einer Vertiefung dieser Fragen sieht der Senat ab, weil dabei die erst nach Verhandlungsschluß veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.10.1997 (NJW 1998, 307 ) mit verarbeitet werden müßte, aus der sich für die Beurteilung des vorliegenden Falles neue Gesichtspunkte und Probleme ergeben, die bisher nicht Gegenstand der Erörterung mit den Parteien gewesen sind.
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 1992 (NJW 93, 781 ) seine Rechtsprechung geändert hat und nunmehr eine eigenständige Bewertung derjenigen Schadensfälle fordert, die beim Geschädigten zu einem (weitgehenden) Verlust seiner Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit und damit zur fast vollständigen Zerstörung seiner Persönlichkeit geführt haben, sind unter Bezugnahme auf diese geänderte Rechtsprechung weitere obergerichtliche Entscheidungen zur Schmerzensgeldbemessung in Fällen baldigen Todes ohne Wiedererlangung des Bewußtseins ergangen (KG, 25.4. 94, NJW-RR 95, 91: 4.800,- DM bei eintägigem Überleben; OLG Hamm, 21.1. 97, r+s 97, 245: 28.000,- DM bei zehntägigem Überleben im künstlichen Koma, die erste halbe Stunde nach dem Unfall bei vollem Bewußtsein [vom BGH durch Urteil vom 12.5. 98 als nicht zu niedrig bestätigt]; OLG München, 4.10.95, OLG-Report 96, 111: 30.000,- bis 40.000,- DM bei Überleben von "wenigen Wochen"; OLG Oldenburg, 27.6. 95, MDR 96, 54: bei Überleben von 3, 5 Monaten keinesfalls mehr als 35.000,- DM; OLG München, 3.5. 96, NZV 97, 440: 50.000,- DM bei 5 ½ monatigem Überleben).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 52/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines tödlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Schmerzensgelder der vom Landgericht ausgeurteilten symbolischen Größenordnung werden - soweit hier von Interesse- von den Gerichten zugesprochen, wenn der Verletzte bewußtlos nur wenige Stunden überlebt (vgl. z. B. OLG Stuttgart, 2.5. 94, NJW 94, 3016; OLG Düsseldorf, 11.3. 96, NJW 97, 806).
  • OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95

    Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 1992 (NJW 93, 781 ) seine Rechtsprechung geändert hat und nunmehr eine eigenständige Bewertung derjenigen Schadensfälle fordert, die beim Geschädigten zu einem (weitgehenden) Verlust seiner Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit und damit zur fast vollständigen Zerstörung seiner Persönlichkeit geführt haben, sind unter Bezugnahme auf diese geänderte Rechtsprechung weitere obergerichtliche Entscheidungen zur Schmerzensgeldbemessung in Fällen baldigen Todes ohne Wiedererlangung des Bewußtseins ergangen (KG, 25.4. 94, NJW-RR 95, 91: 4.800,- DM bei eintägigem Überleben; OLG Hamm, 21.1. 97, r+s 97, 245: 28.000,- DM bei zehntägigem Überleben im künstlichen Koma, die erste halbe Stunde nach dem Unfall bei vollem Bewußtsein [vom BGH durch Urteil vom 12.5. 98 als nicht zu niedrig bestätigt]; OLG München, 4.10.95, OLG-Report 96, 111: 30.000,- bis 40.000,- DM bei Überleben von "wenigen Wochen"; OLG Oldenburg, 27.6. 95, MDR 96, 54: bei Überleben von 3, 5 Monaten keinesfalls mehr als 35.000,- DM; OLG München, 3.5. 96, NZV 97, 440: 50.000,- DM bei 5 ½ monatigem Überleben).
  • OLG München, 03.05.1996 - 10 U 6205/95

    Zeitdauer des Überlebens eines Unfalls als Kriterium für Schmerzensgeldbemessung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 1992 (NJW 93, 781 ) seine Rechtsprechung geändert hat und nunmehr eine eigenständige Bewertung derjenigen Schadensfälle fordert, die beim Geschädigten zu einem (weitgehenden) Verlust seiner Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit und damit zur fast vollständigen Zerstörung seiner Persönlichkeit geführt haben, sind unter Bezugnahme auf diese geänderte Rechtsprechung weitere obergerichtliche Entscheidungen zur Schmerzensgeldbemessung in Fällen baldigen Todes ohne Wiedererlangung des Bewußtseins ergangen (KG, 25.4. 94, NJW-RR 95, 91: 4.800,- DM bei eintägigem Überleben; OLG Hamm, 21.1. 97, r+s 97, 245: 28.000,- DM bei zehntägigem Überleben im künstlichen Koma, die erste halbe Stunde nach dem Unfall bei vollem Bewußtsein [vom BGH durch Urteil vom 12.5. 98 als nicht zu niedrig bestätigt]; OLG München, 4.10.95, OLG-Report 96, 111: 30.000,- bis 40.000,- DM bei Überleben von "wenigen Wochen"; OLG Oldenburg, 27.6. 95, MDR 96, 54: bei Überleben von 3, 5 Monaten keinesfalls mehr als 35.000,- DM; OLG München, 3.5. 96, NZV 97, 440: 50.000,- DM bei 5 ½ monatigem Überleben).
  • OLG Hamm, 19.04.1988 - 27 U 279/87

    5000 DM Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Verlängert sich das Zwischenstadium zwischen Verletzung und Tod über diese kurze Zeitspanne hinaus -mag der Verletzte das auch nicht bewußt erleben-, sind seit jeher deutlich höhere Schmerzensgeldbeträge für angebracht gehalten worden (vgl. z. B. mit weiteren Nachweisen: OLG Hamm, 19.4. 88, NJW-RR 88, 1301: 5.000,- DM bei Tod nach drei Tagen).
  • OLG Stuttgart, 02.05.1994 - 20 U 69/94

    Schmerzensgeldanspruch eines kurze Zeit nach einem Unfall verstorbenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Schmerzensgelder der vom Landgericht ausgeurteilten symbolischen Größenordnung werden - soweit hier von Interesse- von den Gerichten zugesprochen, wenn der Verletzte bewußtlos nur wenige Stunden überlebt (vgl. z. B. OLG Stuttgart, 2.5. 94, NJW 94, 3016; OLG Düsseldorf, 11.3. 96, NJW 97, 806).
  • KG, 25.04.1994 - 22 U 2282/93

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldanspruch; Vererbbarkeit; Vererbbar; Vererblich

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96
    Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahre 1992 (NJW 93, 781 ) seine Rechtsprechung geändert hat und nunmehr eine eigenständige Bewertung derjenigen Schadensfälle fordert, die beim Geschädigten zu einem (weitgehenden) Verlust seiner Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit und damit zur fast vollständigen Zerstörung seiner Persönlichkeit geführt haben, sind unter Bezugnahme auf diese geänderte Rechtsprechung weitere obergerichtliche Entscheidungen zur Schmerzensgeldbemessung in Fällen baldigen Todes ohne Wiedererlangung des Bewußtseins ergangen (KG, 25.4. 94, NJW-RR 95, 91: 4.800,- DM bei eintägigem Überleben; OLG Hamm, 21.1. 97, r+s 97, 245: 28.000,- DM bei zehntägigem Überleben im künstlichen Koma, die erste halbe Stunde nach dem Unfall bei vollem Bewußtsein [vom BGH durch Urteil vom 12.5. 98 als nicht zu niedrig bestätigt]; OLG München, 4.10.95, OLG-Report 96, 111: 30.000,- bis 40.000,- DM bei Überleben von "wenigen Wochen"; OLG Oldenburg, 27.6. 95, MDR 96, 54: bei Überleben von 3, 5 Monaten keinesfalls mehr als 35.000,- DM; OLG München, 3.5. 96, NZV 97, 440: 50.000,- DM bei 5 ½ monatigem Überleben).
  • LG Leipzig, 08.11.2019 - 5 O 758/19

    Tödlicher Verkehrsunfall - Hinterbliebenengeld für Eltern eines getöteten

    Diese liegt auch im Rahmen dessen, was andere Gerichte in vergleichbaren Fällen schwerster, innerhalb kurzer Zeit zum Tod führender Gesundheitsschäden für angemessen erachtet haben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2014 - 7 U 30/11 -, Rn. 13, juris mit Hinweis auf OLG Bremen, VersR 2003, 779: 10.0000 DM bei Tod nach 3 Tagen; OLG Koblenz, NJW 2003, 442: 12.000 DM bei Tod nach 8 Tagen; OLG Köln VersR 2000, 974: 10.000 DM bei Tod nach 5 Tagen und OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 1404: 10.000 DM bei Tod nach 7 Tagen).
  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 88/01

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Anwaltskosten-Ersatz: kein Ersatz

    Die gesamte Leidensphase ist einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen, wobei nicht mindernd zu berücksichtigen ist, dass dem Geschädigten seine Verletzungen nicht zu Bewusstsein gekommen sind und dass er deshalb nicht unter Schmerzen gelitten hat (vgl. BGHZ 138, 392 f.; OLG Schleswig in VersR 1999, 632 mit weiteren Beispielen aus der Rechtsprechung).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze erscheint angesichts der schwersten Verletzungen des Vaters des Klägers, die nach 18 Tagen zu dessen Tod geführt haben, und eines Eigenverschuldensanteils von 25 % ein Schmerzensgeld von 7.500,- DM angemessen (vgl. Hacks, ADAC Schmerzensgeldbeträge; Ausgabe 2001/2002, Nummern 20.1309, 20.1317, 20.1329, 20.1375; OLG Schleswig in VersR 1999, 632; KG in NJW-RR 2000, 242).

  • OLG Köln, 28.04.1999 - 5 U 15/99

    Bei Entblutungsschock infolge Geräteversagens streitet eine Verschuldensvermutung

    Vor dem Hintergrund vergleichbarer Fälle (s. z. B. OLG Schleswig vom 14.05.98 - NJW-RR 98, 1404; OLG Oldenburg v. 04.07.90 - 6000, 00 DM für einen vergleichbaren Fall, dies allerdings bezogen auf den Entscheidungszeitpunkt 1990 - BGH v. 06.12.94 r+s 95/92) erscheint der vom Landgericht zuerkannte Betrag von 10.000,00 DM) in jeder Hinsicht erforderlich, um den seitens des Ehemannes der Klägerin erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01

    Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere

    Dagegen fällt der Grad des Verschuldens auf Seiten der Beklagten nicht entscheidend ins Gewicht (BGHZ 120, 1, 7 = MDR 1993, 123; OLG Schleswig VersR 1999, 632 = OLGRep 1999, 46).
  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18

    Behandlungsfehler - Schmerzensgeld wegen erlittener gesundheitlicher

    Der baldige Tod kann das Schmerzensgeld mindern, vor allem, wenn der Verletzte bis zum Tod das Bewusstsein nicht wiedererlangt (Hamm VersR 96, 985, Schlesw NJW-RR 98, 1404); entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls (Palandt, 76. Aufl., 2017, § 253 BGB, Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Das kann - ebenso wie in den Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt - selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zu Folge haben und der alsbaldige Tod nach den konkreten Umständen des Falles - insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs (Hervorhebung durch Unterstreichung jeweils durch den Senat) - derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O., Rn 19, dort verneint bei Tod nach einer Stunde Bewusstlosigkeit nach einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall; vgl. zu ähnlichen Fällen auch OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2000, 1 U 1645/97, juris, dort Rn 26-31 mwN: Tod durch Ertrinken; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008, I-1 U 79/06, juris, dort Rn 58 ff. mwN: Tod durch Verkehrsunfalls nach ca. 2 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1996, 1 U 52/95, juris, Rn 8 ff. und OLG Köln, Urteil vom 22.08.2008, I-1 U 59/07, Rn 30 ff., jeweils: Tod durch Verkehrsunfall nach 3 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Schleswig, Urteil vom 14.05.1998, 7 U 87/96, dort Rn 4 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen: Tod durch Verkehrsunfall nach 7 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1993, 4 U 1329/92, juris, Rn 44: Tod eines LKW-Fahrers durch Auffahren auf einen auf der Autobahn querstehenden Panzer; vgl. auch: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 12. Auflage 2016, Rn 282-288 ff. mwN nebst Differenzierungen/Fallgruppen; IMM-DAT-Slizyk, 14. Auflage 2018, Rn 281 ff., insbes.
  • LG Magdeburg, 01.06.2004 - 6 O 617/04

    Schmerzensgeldanspruch aus übergegangenem Recht nach Erbfall auf Zahlung von

    Der Höhe nach ist von einem Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 10.000 EUR auszugehen (vgl. allgemein zum Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld bei vergleichbaren Unfallfolgen: OLG Braunschweig, DAR 1999, 404 - 23 Tage künstliches Koma, 20.000.- DM - OLG Köln VersR 2000, 256 - fünf Tage Koma mit Krämpfen, 10.000.- EM - OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 1404 [OLG Schleswig 14.05.1998 - 7 U 87/96] - sieben Tage Koma, 10.000.- DM).
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